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   OLG Hamm, 19.02.2001 - 23 W 98/00   

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https://dejure.org/2001,8574
OLG Hamm, 19.02.2001 - 23 W 98/00 (https://dejure.org/2001,8574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.02.2001 - 23 W 98/00 (https://dejure.org/2001,8574)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. Februar 2001 - 23 W 98/00 (https://dejure.org/2001,8574)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährungsfrist; Anspruch auf Rückerstattung; Überzahlte Sachverständigenentschädigung; Entstehung bei Auszahlung; Staatskasse

  • Judicialis

    ZSEG § 15 Abs. 5; ; GKG § 10 Abs. 3; ; BGB § 198

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZSEG § 15 Abs. 5; GKG § 10 Abs. 3; BGB § 198
    Beginn der Verjährungsfrist beim Anspruch auf Rückerstattung einer überzahlten Sachverständigenentschädigung mit Entstehung bei Auszahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 04.05.1999 - 11 W 1383/99

    Bestimmung des Verjährungsbeginns von Ansprüchen auf Erstattung zuviel gezahlter

    Auszug aus OLG Hamm, 19.02.2001 - 23 W 98/00
    Die den Verjährungsbeginn hinausschiebende Regelung des § 201 BGB ist nämlich auf den Anspruch auf Rückerstattung einer überzahlten Sachverständigenentschädigung nicht anwendbar (so auch OLG München NJW-RR 2000, 143; Jessnitzer/Ulrich, Der gerichtliche Sachverständige, 11. Aufl., Rdn. 544; Roeßner in Bayerlein, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 2. Aufl., § 45 Rdn. 17; anderer Ansicht: Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 20. Aufl., § 15 Rz. 14.2; Bleutge, ZSEG, 3. Aufl., § 15 Rdn. 15).
  • KG, 06.05.2003 - 1 W 308/01

    Antrag auf gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenentschädigung: Verwirkung

    Nach ganz herrschender und vom Senat geteilter Auffassung entsteht der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zu viel gezahlter Entschädigung jedoch bereits mit der Zahlung der überhöhten Entschädigung (OLG Hamm, JurBüro 2001, 487; Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 21. Aufl., § 15, Rn. 14.2; Bayerlein/Roeßner, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Aufl., § 45 Rn. 17; auch Bleutge, ZSEG, 3. Aufl., § 15 Rn. 15).

    Die Gegenmeinung ließ die Verjährung nach § 198 BGB a. F. bereits mit der Auszahlung der Entschädigung beginnen, weil zu diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Entschädigung entsteht (OLG München NJW-RR 2000, 143; OLG Hamm JurBüro 2001, 487; Hartmann, a. a. O., § 15 ZSEG Rn. 20; Bayerlein/Roeßner, a. a. O., § 45 Rn. 16f.; Jessnitzer/Ullrich, a.a.O., Rn. 544).

  • KG, 06.05.2003 - 1 W 239/02

    Antrag auf gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenentschädigung: Verwirkung

    Nach ganz herrschender und vom Senat geteilter Auffassung entsteht der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung zu viel gezahlter Entschädigung jedoch bereits mit der Zahlung der überhöhten Entschädigung (OLG Hamm, JurBüro 2001, 487; Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 21. Aufl., § 15, Rn. 14.2; Bayerlein/Roeßner, Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 3. Aufl., § 45 Rn. 17; auch Bleutge, ZSEG, 3. Aufl., § 15 Rn. 15).

    Die Gegenmeinung ließ die Verjährung nach § 198 BGB a. F. bereits mit der Auszahlung der Entschädigung beginnen, weil zu diesem Zeitpunkt auch der Anspruch auf Rückerstattung der zuviel gezahlten Entschädigung entsteht (OLG München NJW-RR 2000, 143; OLG Hamm JurBüro 2001, 487; Hartmann, a. a. O. § 15 ZSEG Rn. 20; Bayerlein/Roeßner, a. a. O., § 45 Rn. 16f.; Jessnitzer/Ullrich, a.a.O., Rn. 544).

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